Sehr geehrte Mitglieder,
sehr geehrte Kunden,
Ihre Raiffeisenbank Westkreis Fürstenfeldbruck eG ist Mitglied der genossenschaftlichen Sicherungseinrichtung.
Was bedeutet dies für Ihre Einlagen?
Innerhalb der genossenschaftlichen Finanzgruppe sind wir der BVR Institutssicherung und der Sicherungseinrichtung des BVR angeschlossen. Diese beiden Institutionen sorgen für die Sicherheit Ihrer Gelder.
Die als gesetzliches Einlagensicherungssystem anerkannte BVR Institutssicherung GmbH und die freiwillige Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (Sicherungseinrichtung des BVR) gewährleisten die Stabilität und das Vertrauen in den genossenschaftlichen Finanzsektor. Beide sind institutsbezogene Sicherungssysteme und ergänzen sich.
Die BVR Institutssicherung GmbH gewährleistet den gesetzlichen Auftrag, im Fall einer Bankinsolvenz die gesetzliche Entschädigung der Einleger nach Maßgabe des Einlagensicherungsgesetzes vorzunehmen. Dieser gesetzliche Entschädigungsanspruch beträgt grds. bis zu 100.000 Euro pro Kunde je Bank.
Sollte eine angeschlossene Bank in eine Schieflage geraten, die sie aus eigener Kraft nicht beseitigen kann, schützt die Sicherungseinrichtung des BVR über den gesetzlichen Schutz der BVR Institutssicherung GmbH hinaus nach Maßgabe ihres Statutes alle Kundeneinlagen - darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen inkl. Sparbücher, Sparbriefe, Termineinlagen, Festgelder und Sichteinlagen. Der Institutsschutz ist somit der Einlagensicherung in seiner Wirkungsweise vorgeschaltet.
Sofern Sie hierzu noch Fragen haben, steht Ihnen Ihr persönlicher Kundenberater jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihre Raiffeisenbank Westkreis Fürstenfeldbruck eG
Heike Hartmann und Harald Löhner
-Vorstand-